Rechtsprechung

 

 

 

 

 

Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis 

                                                                                                                                 

 

Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Aktenzeichen -12 Sa 974/10-) ist ein Zeugnis, dass eine überdurchschnittlich postive Beurteilung enthält, mit einer freundlichen Schlussformel abzuschliessen. Das Weglassen einer freundlichen Schlussformel kann geeignet sein, das gesamte Zeugnis zu entwerten.

 

 

eingestellt von  Susanne Kosche am 03.03.2011