Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.11.2010 (Aktenzeichen -12 Sa 974/10-) ist ein Zeugnis, dass eine überdurchschnittlich postive Beurteilung enthält, mit einer freundlichen Schlussformel abzuschliessen. Das Weglassen einer freundlichen Schlussformel kann geeignet sein, das gesamte Zeugnis zu entwerten.
eingestellt von Susanne Kosche am 03.03.2011